Gut zu wissen!

Wir zeigen, was die Bahn in Sachen „Barrierefrei Reisen“ lieber nicht so laut sagt oder sich wünschte, niemals gesagt zu haben.

Auch gibt es hilfreiche Aussagen, die mensch auf bahn.de teilweise vergeblich sucht. Wir schreiben es auf – wenn auch ohne Gewähr.

Inhalt

    Spontan reisen im ICE4

    Ab sofort können Reisende mit Mobilitätseinschränkung im ICE 4 spontan reisen! Das heißt, die vorherige Anmeldung muss nicht mehr zwangsläufig durchgeführt werden für Züge der folgenden Baureihe 407 und 412.

    Mit dem neuen Einsatzkonzept der DB Fernverkehr AG wird die fahrzeuggebundene Einstiegshilfe in den Baureihen 407 und 412 immer dann zum Einsatz kommen, wenn eine Unterstützung durch DB Station & Service nicht möglich ist:

    Dies ist der Fall, wenn Fahrgäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, angemeldet sind und eine Unterstützung seitens DB Station & Service aufgrund von Servicezeiten oder Verfügbarkeiten nicht möglich ist.

    Außerdem kommt die fahrzeuggebundene Einstiegshilfe bei spontan reisenden Fahrgästen mit Rollstuhl zum Einsatz, sofern im gewünschten Zug ein Rollstuhlstellplatz frei ist, DB Station & Service die Einstiegshilfe jedoch nicht leisten kann.

    Tickets im Zug kaufen!

    In Fernverkehrszügen der DB AG dürfen Sie Ihre Fahrkarte auch an Bord kaufen.

    „Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) können gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Fahrkarte zum Flexpreis unter Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen (z.B. BahnCard) erwerben. Bitte geben Sie dem Zugpersonal gleich beim Einsteigen in den Zug Bescheid, dass Sie noch eine Fahrkarte brauchen.“

    2.5 Fahrkartenverkauf im Zug
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die bei Antritt der Reise nicht mit einer Fahrkarte versehen sind, können eine Fahrkarte in den Zügen des
Fernverkehrs gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises zum Flexpreis unter Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen (z. B. BahnCard Rabatt) erwerben. Die Bestimmungen in Nr.
3.8 der BB Personenverkehr bleiben im Übrigen unberührt.
    Quelle: Beförderungsbedingungen DB AG (PDF)

    Nur noch Züge passend zur Bahnsteigshöhe

    Die Bahn möchte im Fernverkehr nur noch Züge kaufen, die passend zur Bahnsteighöhe sind, so die Behauptung aus dem Jahr 2019.

    Neue Maßstäbe bei Barrierefreiheit

    Der Zug ist stufenlos, das heißt der Einstieg befindet sich auf Bahnsteighöhe. Rollstuhlfahrern ist es so möglich, selbständig ein- und auszusteigen. Aber auch Reisenden mit Gepäck oder Familien mit Kinderwagen wird der Einstieg erleichtert. Dies ist auch der Beginn eines neuen Standards: Zukünftig werden alle neuen Fahrzeugausschreibungen im Fernverkehr die besonders kundenfreundlichen Einstiege aufweisen.

    Faktencheck: Die Bahn hält sich nicht an ihr Versprechen. Investiert stattdessen Milliarden in einen neuen ICE, der Reisende mit Mobilitätseinschränkung weiterhin abhängig macht von Hilfsleistungen durch die MSZ (Mobilitätsservicezentrale) und die Vision „Inklusive Bahn 2050“ zerstört.

    Im Nahverkehr keine Pflicht zur Anmeldung

    Während sich Reisende mit Mobilitätseinschränkung im Fernverkehr der Deutschen Bahn mindestens am Vortag der Reise anmelden müssen, gibt es diese Pflicht im Nahverkehr nicht.

    So schreibt die Bahn (Quelle: enable.me Forum):

    Es gibt keine verpflichtende Anmeldung von Hilfeleistungen beim Ein-, Um- und Ausstieg von Menschen mit Behinderungen.

    Bildquelle: Photo by Shane on Unsplash

    Bahn-Admin

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