Im öffentlichen Raum sind es 6% Steigung, die eine barrierefreie Rampe nicht übersteigen darf.
Bei der Bahn sind es das Zweiundhalbfache: Mit 15% Steigung ist eine Rampe hier noch im grünen Bereich!
Was bedeutet das?
Reisende mit Mobilitätseinschränkung können nicht selbstständig in den Zug ein- und aussteigen. Ein klarer Widerspruch zur UN Konvention für Menschen mit Behinderung!
Doppelstockzüge
Wie reagieren die Hersteller? Sie schauen bei der Erstellung eines Zugs auf technische Anforderungen, darunter auch die TSI PRM. Und dann bauen sie Zugänge mit übersteilen Rampen.
76er Bahnsteighöhe
In vielen Bundesländern geht man zur einheitlichen Bahnsteighöhe über. Oft – so auch in Schleswig-Holstein – sind es bald nur noch 76cm hohe Bahnsteighöhen. Wegen vermehrten Fahrgastaufkommens oft nur Doppelstockzüge verkehren, muss der Reisende im Doppelstock „runter“ in den Zug. Es ist eine Differenz von bis zu 22 cm zu überbrücken. In einigen Doppelstockwagen wird der Unterschied mit zwei Rampen ausgeglichen, andere Anbieter benötigen drei Rampen. Alle Anbieter haben eines gemeinsam: Die Rampen sind (viel!) zu steil, als dass sie eigenständig befahren werden könnten.
Die Lösung
Alle Zügen müssen über einen Zugang verfügen, der einen niveaugleichen Einstieg garantiert. Für einen Doppelstockzug bedeutet es, dass dieser nicht durchgänig doppelstöckig ist, sondern auch eine Komponente mit ebenem Zugang bietet.
TSI PRM updaten
Steht die TSI PRM über der UN-BRK? Natürlich müßte die TSI PRM im Hinblick auf die Maximalsteigung angepasst werden.
Mehr zur TSI PRM
Auszug BSK: Die Gestaltung der Barrierefreiheit legt die „Technische Spezifikationen für die InteroperabilitätPersons with Reduced Mobility“ (TSI PRM) fest. Hier gibt es sowohl für den Teilbereich Infrastruktur als auch für den Teilbereich Fahrzeug Regelungen. Der Abschnitt der TSI PRM zum Teilsystem Infrastruktur regelt u. a. technische Anforderungen zur barrierefreien Ausgestaltung und Dimensionierung so genannter hindernisfreier Wege in den Stationen, einschließlich einzelner Komponenten wie z. B. Bahnsteige, Treppen, Rampen, Aufzüge, Toiletten oder Einstiegshilfen.
Der Abschnitt der TSI PRM zum Teilsystem Fahrzeuge regelt u. a. technische Anforderungen zur barrierefreien Ausgestaltung und Dimensionierung der Räume, Türen, Sitze, Rollstuhlstellplätze, Toiletten in den Fahrzeugen, Warnsignale, Beleuchtung oder Kundeninformation. Die TSI PRM ist hier einsehbar.
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