Freie Fahrt im Fernverkehr

Spontanes Reisen – Ganz ohne vorherige Anmeldung in Zügen mit Einstiegshilfe

Viele Züge der Bahn haben mittlerweile einen wagengebundenen Einstieg für Reisende mit Behinderung (Zuglift, Heberampe). Darunter auch der ICE 4, das “Flagschiff” der DB, seit 2017 im Einsatz mit etwa 137 Zügen oder der ICE 3 neo oder auch die IC Flotte. Die Einstiegshilfe im Zug ermöglicht das “spontane Reisen” für alle  – also ganz ohne (lästige) Voranmeldung.

Nochmal zum Mitlesen: Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig! Scheibt auch auch die Bahn in einem Schreiben von 2020:

Ausschnitt aus Anwaltsschreiben: “Sofern die Züge über eine Einstiegshilfe verfügen, ist eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich.” Quelle: Deutsche Bahn 2020
“Sofern die Züge über eine Einstiegshilfe verfügen, ist eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich.” Quelle: Deutsche Bahn 2020

Und dennoch: Als Reisender, der mit einer Behinderung und Hilfsbedarf spontan mit der Bahn unterwegs ist, sollte man gefasst darauf sein, dass das Zugpersonal nicht erfreut ist, wenn man „nicht im System ist“.

Es ist nicht selten, dass das Zugpersonal den Reisenden ohne Voranmeldung als „Störfaktor“ sieht und auch so behandelt. Warum?

Ein Grund könnte sein, dass die Bahn bislang sehr erfolgreich darin ist, Reisenden mit Behinderung und auch dem eigenen Personal einzureden, dass eine Anmeldung nötig ist.

Ein zweiter Grund für den Unmut beim Zugpersonal könnte sein, dass nun sie die Verantwortung für den Ein- und Aussteig haben – und nicht mehr das Bahnhofspersonal. Warum ändern? Hat ja bislang alles so schön geklappt, mag sich der eine oder andere Zugchef denken…

Zugpersonal spielt nicht (immer) mit 

Auch der Einsatz vom Zuglift ist im echten Leben komplizierter, insbesondere beim ICE 4: das Zugpersonal verweist auf massive Probleme bei Nutzung des Zuglifts bis hin zum angeblichen Zugstillstand. Der Hersteller Siemens sagt: Ist alles in Ordnung, die Lifte funktionieren so wie von der Bahn bestellt!

Zuglift läuft „smooth“ – wenn er läuft

Der Zuglift hat Vorteile: Beim Hoch- und runterfahren ist er deutlich ruhiger und damit rückenfreundlicher als der Bahnsteiglift. Doch – muss er auch genutzt werden, wenn es vom Reisenden gewünscht ist? “Im Prinzip schon” sagt die Bahn und lässt sich damit ein Hintertürchen offen. Denn, wenn es die Situation erfordere, entscheide das Zugpersonal vor Ort….

Faktisch entscheidet also das Zugpersonal über Nutzung, bzw. Nichtnutzung. Und da eine starke Voreingenommenheit gegenüber dem Zugluft im ICE4 vorherrscht, wird in der Praxis wann immer möglich auf den Einsatz verzichtet.

Lieber wird das Bahnhofspersonal zu Hilfe gerufen für den Einstieg über einen Bahnhofslift. – Vorerst!

Bahn-Admin

2 Replies to “Freie Fahrt im Fernverkehr”

  1. Tja, barrierefrei geht anders. Es nützt nichts, wenn theoretisch der Einstieg für rädergebundene oder mobilitätseingeschränkte Personen auf dem Papier propagiert wird, aber in der Praxis nicht angewandt und verweigert werden kann!!

    1. Danke für den Kommentar! Es ist richtig, dass das Zugpersonal oft nicht richtig darüber informiert ist, dass Reisende mit Behinderung (oder ohne) sich weder im Nahverkehr noch im Fernerkehr anmelden müssen. Das ist besonders dann wichtig, wenn sich Einstiegshilfen direkt am Fahrzeug befinden. Also: Anmeldung muss nicht sein (aber wenn man Hilfe benötigt kann es sinnvoll sein). Auf gar keinen Fall darf die Hilfe vor Ort abgelehnt werden, wenn der Zug über eine Einstiegshilfe verfügt. In dem Fall auf die Beförderungspflicht verweisen und so lange „stehenbleiben“ bis mensch mitgenommen wird. Für weitere Information (auch Telefonnummern) siehe: https://www.deutschebahn.com/de/presse/suche_Medienpakete/medienpaket_barrierefrei-6854198

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