Auszug: „Die französische Staatsbahn SNCF muss einen behinderten Fahrgast wegen fehlenden barrierefreien Toiletten entschädigen. Der 27-jährige Student Kévin Fermine aus Toulouse hatte 2016 das Unternehmen verklagt. Das Berufungsgericht in Toulouse verurteilte jetzt die Bahn zu einer Entschädigung in Höhe von 5 000 Euro.“ Mehr auf Kobinet.
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