Erfolg! Zugbindung aufgehoben

Darf ich ohne Aufpreis einen teureren Zug nutzen, wenn es unlösbare Probleme mit meinem gebuchten Zug gibt?

Endlich gibt es hierfür eine klare Regelung, auch wenn diese Information leider nicht auf der Bahnwebsite nachzulesen ist…

Hier die Regelung:

Wenn eine über die Mobilitätszentrale (MSZ) angemeldete Hilfeleistung von der DB nicht erbracht werden kann (z.B. Hilfe abgelehnt / WC defekt / Aufzug bzw. Hublift defekt) und ein mobilitätseingeschränkter Reisender mit einer zuggebundenen-Fahrkarte die Zugbindung aus diesem Grund nicht einhalten kann, ist die Fahrkarte für die nächste für den Kunden geeignete Zugverbindung gültig zu schreiben.

Dies muss somit nicht unbedingt für die zeitlich nächstfolgende Zugverbindung erfolgen, sondern kann auch für eine frühere Verbindung erfolgen oder auch u. U. auch erst am nächsten Tag (wenn z.B. nur eine Verbindung mit einem Rollstuhlplatz in Frage kommt / bzw. Termine nicht eingehalten werden können).

Auch interessant: Tritt der Kunde die Reise nicht an, weil sie durch die nicht erbrachte bzw. nicht mögliche Hilfeleistung für ihn sinnlos geworden ist, wird die Fahrkarte im Rahmen der Ansprüche aus den Fahrgastrechten kostenfrei erstattet. 

So, liebe Bahn. Jetzt macht die Regelung bitte auch auf bahn.de nachlesbar. Das erspart sicher die eine oder andere Diskussion vor Ort im Zug…

Bildquelle

Bahn-Admin

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