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Negativbeispiel: Kein Raus mit Rollstuhl aus der Bahn in Dernau (Rheinland-Pfalz)

Der Wunsch

Am Wochenende einen Ausflug machen. Ins Grüne fahren. Wandern. Rückreise mit der Bahn.

Das möchte der Webentwickler und Inklusionsaktivist Christian Bayerlein (@freiherz), der mit Rollstuhl unterwegs ist.

Da spontanes, barrierefreies Reisen mit der Bahn auch im zweiten Jahrtausend nicht so eben möglich ist, bereitet er sich auf den Ausflug vor.

Die Vorbereitung

Check ob Bahnhöfe in Dernau und Bad Neuenahrbarrierefrei zugänglich sind. Check erfolgreich: beide rollstuhlzugänglich. 

Bahn.de zeigt an: Bahnhof mit “Stufenfreiem Zugang”

Bahn.de zeigt an: Bahnhof mit “Stufenfreiem Zugang”

Check ob Zug mit Fahrzeuggebundener Einstiegshilfe fährt: Check erfolgreich.

Bahn.de zeigt an: Bahnhof mit “Stufenfreiem Zugang”
Bahn.de zeigt an: Zug mit “Fahrzeuggebundener Einstiegshilfe vorhanden”

Los geht’s! (Mit dem Auto nach Dernau, dann nach Bad Neuenahr gewandert. Von dort abends gegen 22:00 Uhr zurück, aber…)

Die Überraschung

Der Zugang in Bad Neuenahr kein Problem, aaaaber: in Dernau kein Ausstieg, denn die Rampe sei zu steil (mehr als 6%) für den tief liegenden Bahnsteig. 

Die Bahn stellt sich quer. Christian Bayerlin darf – auch auf eigene Verantwortung hin – nicht in Dernau aussteigen und die Rampe nutzen, obwohl er ähnliche Steigung mit seinem Rollstuhl schon erfolgreich gemeistert hat. Als Begründung wird Versicherungsgefahr genannt.

Christian Bayerlein beschwert sich bei der Bahn.

 

Die Antwort

Die Bahn sagt, dass die fahrzeuggebundene Einstiegshilfe für die in Dernau vorhandene Bahnsteighöhe nicht zugelassen ist. 

 

What?! 

Sowohl Bahnhof, als auch Zug mit Einstiegshilfe wird als barrierefrei ausgeben (vgl. “Vorbereitung”). Und dann eine solche negative Überraschung? Wir finden: Das ist mindestens irreführend!

 

 Die Bahn empfiehlt

Anruf bei der Mobilitätsservice-Zentrale. Die informieren dann darüber, dass die Rampe in Dernau nicht zum Einsatz kommen kann.

 

Die Forderung 

  1. Barrierefreie Bahn – Wenn ein Zug über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe verfügt, dann bedeutet es, dass ein Reisender mit Rollstuhl / Mobilitätseinschränkung an jeder angefahrenen Haltestelle aussteigen kann. (Für den Fall, dass die fahrzeugeigene Rampe nicht passt, muss eine passende mitgeführt werden).

  2. Klare Kommunikation – Der nicht barrierefreie Ausstieg am Bahnhof in Dernau ist mehr als bedauerlich. Nicht hinzunehmen ist, dass diese Information nur am Telefon verfügbar ist, aber nicht entsprechend gekennzeichnet wird auf bahn.de. Diese Info gehört da hin und muss auf bahn.de in unmittelbarer Nähe des Bahnhof veröffentlicht sein. 

Bahn-Admin

1 Reply to “Negativbeispiel: Kein Raus mit Rollstuhl aus der Bahn in Dernau (Rheinland-Pfalz)”

  1. Diese Forderungen sollten nicht nötig sein für etwas, was selbstverständlich sein sollte. Die Bahn sollte das schnellstens ändern!

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