Ein juristisches Gutachten zur Barrierefreiheit bei der Bahn wurde im Juli 2020 veröffentlicht.
Ergebnis: „Eisenbahnen sind in Deutschland nicht barrierefrei“
Bis dahin müssen Eisenbahnen, insbesondere @DB_Bahn , in erheblich größerem Umfang als heute, angemessene Vorkehrungen anbieten, die Menschen mit Behinderungen Nutzung der Eisenbahn im Nah- und Fernverkehr ermöglicht.
Wesentliche Punkte zeigt Autor und Rechtsanwalt Oliver Tolmein in einem Twitter Thread auf:
Auf der Seite des Behindertenbeauftragten ist mein Gutachten „EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr“ veröffentlicht https://t.co/B8iOsFkyFG
— Oliver_Tolmein (@tolmein) July 28, 2020
Highlights aus dem Thread
- Bahn muss deutlich mehr „angemessene Vorkehrungen“ treffen, um reisen zu ermöglichen
- Partizipation stärken
- Zahlen erheben (die etwas aussagen über den Stand der Zugänglichkeit)
- Bahn braucht zu lange, um Barrierefreiheit bei Bahnhöfen herzustellen (Investitionssumme zu gering)
- Bestellung von 30 neuen ICE Zügen rechtlich bedenklich, da kein stufenloser (niveaugleicher) Einstieg
- Bahn muss eine „Bahn für alle“ sein
Eine gute Zusammenfassung gibt es auf https://www.barrierefrei-unterwegs.de/bahnbrechendes-gutachten/
Das Gutachten (auch in leichter Sprache) findet sich auf den Seiten der Schlichtungsstelle.
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