„Bahnbrechendes“ Gutachten

Ein juristisches Gutachten zur Barrierefreiheit bei der Bahn wurde im Juli 2020 veröffentlicht.

Ergebnis: „Eisenbahnen sind in Deutschland nicht barrierefrei“

Bis dahin müssen Eisenbahnen, insbesondere @DB_Bahn , in erheblich größerem Umfang als heute, angemessene Vorkehrungen anbieten, die Menschen mit Behinderungen Nutzung der Eisenbahn im Nah- und Fernverkehr ermöglicht.

Wesentliche Punkte zeigt Autor und Rechtsanwalt Oliver Tolmein in einem Twitter Thread auf: 

Highlights aus dem Thread

  • Bahn muss deutlich mehr „angemessene Vorkehrungen“ treffen, um reisen zu ermöglichen
  • Partizipation stärken
  • Zahlen erheben (die etwas aussagen über den Stand der Zugänglichkeit)
  • Bahn braucht zu lange, um Barrierefreiheit bei Bahnhöfen herzustellen (Investitionssumme zu gering)
  • Bestellung von 30 neuen ICE Zügen rechtlich bedenklich, da kein stufenloser (niveaugleicher) Einstieg
  • Bahn muss eine „Bahn für alle“ sein

Eine gute Zusammenfassung gibt es auf https://www.barrierefrei-unterwegs.de/bahnbrechendes-gutachten/

Das Gutachten (auch in leichter Sprache) findet sich auf den Seiten der Schlichtungsstelle.

Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash

Bahn-Admin

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